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Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt, also vor der Ehe und auch während der Ehe geschlossen werden. Er dient der individuellen Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Interessenausgleich einer Vielzahl von Partnern erlassen hat. Eine Abänderung nach Ihren Wünschen bedarf daher sorgfältiger persönlicher Überlegungen und Beratung.

Ein Ehevertrag wird nach Beratung und Entwurf durch einen Anwalt vor einem Notar geschlossen. Die Kosten hierfür können im Vorfeld erörtert werden.

Neben ganz persönlichen Regelungsbedürfnissen werden folgende Themen zu diskutieren sein:

•    Güterstand der Ehegatten

•    Erbvertragliche Regelungen

•    Auseinandersetzung des Vermögens im Scheidungsfall

•    Verbleib der Ehewohnung

•    Ausschluss des Versorgungsausgleichs/der gemeinsamen Altersvorsorge

•    Wechselseitige Unterhaltszahlungen/Befristung

•    Sorgerecht, Aufenthalt und Umgang mit möglichen Kindern
sowie deren Unterhaltansprüche

 

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